Bundesmantelvertrag Ärzte/Zahnärzte

    Loseblattwerk
    (Abonnement)
    Stand: 01.12.2011
    Preisinformation: inkl. der gesetzlichen MwSt. und versandkostenfreier Zusendung im Inland.
    ISBN: 978-3553-36000-5
    Aktualisierungen: Zur Fortsetzung mit kostenpflichtigen Nachträgen (ca. 4 Aktualisierungen p. a.)
    Format: DIN A5, 3 Ordner mit Register, Umfang ca. 3.450 Seiten
    Preis: 106,00 €
    Artikel-Nr. 36000

    Bundesmantelvertrag Ärzte/Zahnärzte


    „Ein guter Ratgeber für alle, die sich mit dem Vertragsrecht und den vielfältigen Aufgaben im Rahmen der Vertragsbeziehungen zu Ärzten und Zahnärzten auskennen müssen.“

    Die vertraglichen Beziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Vertragspartnern sind einer permanenten Wandlung unterworfen. Dies gilt insbesondere für die Beziehungen zu Ärzten und Zahnärzten. Mit dieser Materialsammlung verfügen Sie nicht nur über die notwendige Informationsfülle, sondern auch jederzeit über aktuelle Informationen. Denn mit dem Aktualisierungsservice bleibt Ihr Werk trotz aller Änderungen stets aktuell.

    Dieses Loseblattwerk ist damit eine Materialsammlung für Praktiker, der ständig auf umfassende und aktuelle Informationen zurückgreifen muss.


    Inhalt:

    Auszug aus dem Sozialgesetzbuch V

    Teil A:
    Bundesmantelvertrag-Ärzte: Textausgabe mit Anlagen (z. B. Vordruckvereinbarung, Kurarztvertrag), ergänzenden Vereinbarungen und Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen.

    Teil B:
    Gestaltung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung (Vereinbarung der Partner des BMV-Ä und Empfehlungen der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen).

    Teil C:
    Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen (BMÄ).

    Teil D:
    Bundesmantelvertrag-Zahnärzte: Textausgabe mit Anlagen, ergänzenden Vereinbarungen und Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen sowie einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema) einschließlich der vertraglichen Abrechnungsbestimmungen in der ab 01.01.2004 gültigen Fassung.