01.01.2020 - RV-Beitragssatz auch 2020 unverändert

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung (RV) ist Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, der von den Krankenkassen eingezogen wird.


Auch im Jahr 2020 bleibt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent.


Bereits am 15. Dezember 2017 hatte der Bundesrat der Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung (RV) ab 1. Januar 2018 um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent zugestimmt. Der Beitragssatz zur RV muss nach den gesetzlichen Vorgaben nämlich gesenkt werden, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage zum Ende des Folgejahres das 1,5-fache der Monatsausgaben der Rentenkasse voraussichtlich übersteigt. Im Jahr 2019 betrug der RV-Beitragssatz ebenfalls 18,6 Prozent.


Der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1.1. 2020 auch weiterhin 24,7 Prozent. Auch hier erfolgte keine Anpassung.


Er war ursprünglich zum 1. Januar 2018 gesunken und zwar von 24,8 auf 24,7 Prozent. Seitdem ist er unverändert.