02.11.2017 - Anspruch auf Medikationsplan

Seit Oktober 2016 haben gesetzlich krankenversicherte Menschen die Möglichkeit sich einen Medikationsplan ausstellen zu lassen. Mit seiner Ausstellung soll die Sicherheit bei der Medikamentenaufnahme erhöht und Wechselwirkungen vorgebeugt werden. Außerdem soll mit dem Medikationsplan die Compliance, also das kooperative Verhalten des Patienten im Rahmen der Therapie, gefördert werden. Jeder Patient entscheidet selbst, ob er dieses Dokument haben möchte oder nicht.


Durch den Medikationsplan haben die Patienten und ihre behandelnden Ärzte einen Überblick über die eingenommenen Arzneimittel. Der Anspruch auf dieses Dokument besteht allerdings nur dann, wenn die Patienten gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen. Verordnet ist hier im Sinne von verschreibungspflichtig zu verstehen. 


In der Regel erstellen Hausärzte den Medikationsplan. Patienten, die keinen Hausarzt haben, können sich das Dokument von einem behandelnden Facharzt aushändigen lassen. Ärzte die den Medikationsplan erstellt haben, sind auch für ggf. erforderliche Aktualisierungen zuständig. Allerdings kann der Patient selbst entscheiden, ob er die Aktualisierung zum Beispiel durch einen Apotheker oder einen anderen Arzt wünscht. Ab 1. Januar 2019 sollen die Apotheken zur Aktualisierung verpflichtet sein.


Neben verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimitteln enthält der Plan außerdem Angaben zum Wirkstoff, zum Handelsnamen, zur Stärke, Darreichungsform und Dosierung. Außerdem können auf Wunsch der Grund der Einnahme und weitere Hinweise zur Anwendung darin festhalten werden. Der Medikationsplan enthält darüber hinaus einen aufgedruckten Barcode, damit sind Änderungen des Dokumentes leichter möglich.


Zurzeit gibt es den Medikationsplan erst einmal in Papierform. Ab 2018 sollen die Daten dann auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können.


Auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung www.kbv.de finden Sie weitere Informationen