09.01.2019 - Brexit – sozialrechtliche Übergangsregelungen in Planung
Voraussichtlich am 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen. Aus diesem Grund bereitet die Bundesregierung ein Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (BrexitSozSichÜG) für den Fall des ungeordneten Austritts vor, um über den EU‑Austritt hinaus zumindest kurzfristig den Versicherungsstatus Betroffener erhalten zu können.
Langfristiges Ziel ist die Verhandlung eines neuen Abkommens.
Quelle: www.aok-business.de