11.11.2020 - Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2021 steigt auf 1,3 Prozent

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Jahr 2021 1,3 Prozent betragen. Er liegt damit um 0,2 Prozentpunkte höher als im Jahr 2020.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Faktor für die Haushaltsplanungen und die individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen.


Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest und richtet sich u. a. danach, ob die Krankenkasse über Finanzreserven verfügt. Nach aktueller Rechtslage gilt für Krankenkassen mit hohen Rücklagen ein Anhebungsverbot für die Zusatzbeiträge. Um jedoch – nicht zuletzt aus den hohen Pandemiekosten resultierende – unterjährige Beitragssatzanhebungen zu vermeiden, soll das Bundesgesundheitsministerium Ausnahmen planen.