17.05.2018 - Entlassmanagement: Arzneimittelversorgung

Seit Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten Arzneimittelverordnungen ausstellen, damit die Anschlussversorgung mit Medikamenten für die ersten Tage nach dem Klinikaufenthalt gesichert ist. In diesem Zusammenhang waren einige formale Fragen noch klärungsbedürftig. Eine neue vertragliche Regelung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) schafft nun mit Wirkung ab dem 1. Mai 2018 Abhilfe.


Die "Ergänzenden Bestimmungen zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V" klären offene Fragen, zum Beispiel,  welche Packungsgröße des verordneten Arzneimittels abgegeben werden soll und welche fehlenden Angaben von der Apotheke auf dem Entlassrezept ergänzt werden können. 
So kann nun bei Arzneimittelverordnungen mit dem Aufdruck "Entlassmanagement" jede Packung bis zum kleinsten definierten Packungsgrößenkennzeichen abgegeben werden. Viele andere kleine Korrekturen können selbständig von den Apotheken - ohne Rücksprache mit den oft schwer erreichbaren Krankenhausärzten – ergänzt werden.

Ein wichtiger Schritt zur besseren Patientenversorgung und zum Bürokratieabbau.