05.11.2019 - Neues indikatorengestütztes Qualitätssystem ist am 1. November 2019 gestartet

Am 1. November 2019 ist das neue indikatorengestütze Qualitätssystem und mit ihm das neue Verfahren zur Prüfung und Darstellung der Pflegequalität für den stationären Altenpflege gestartet. Die Systeme der internen Qualitätssicherung, der externen Qualitätsprüfung und der Qualitätsdarstellung werden dabei grundlegend neu gestaltet.


Das neue System enthält drei Bausteine:


1. einen Indikatorenansatz zur Beurteilung von Ergebnisqualität
2. ein neues Konzept für die externe Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. den Prüfdienst der PKV sowie
3. ein neues Konzept für öffentliche Qualitätsberichte über die Pflegeeinrichtung


Der Indikatorenansatz bedeutet, dass die stationären Einrichtungen im Abstand von 6 Monaten Informationen zu ihren Versorgungsergebnissen sammeln, Stichwort: Ergebniserfassung. Diese Informationen werden zu der noch zu schaffenden Datenauswertungsstelle (DAS) übermittelt und dort ausgewertet. Im Ergebnis erhält man sogenannte Qualitätskennzahlen (Indikatoren). Diese geben an, ob eine Einrichtung im Vergleich zu anderen Einrichtungen (zum Beispiel bei schwerwiegenden Sturzfolgen) besser oder schlechter ist. Ein Indikator stellt also dabei immer eine Verhältniszahl dar.
Erhoben werden 10 Indikatoren aus 3 Qualitätsbereichen:


Erhalt und Förderung von Selbständigkeit
1. Erhaltene Mobilität*
2. Erhaltene Selbstständigkeit bei Alltagsverrichtungen*
3. Erhaltene Selbständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags


Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Belastungen
4. Dekubitusentstehung*
5. Schwerwiegende Sturzfolgen*
6. Unbeabsichtigter Gewichtsverlust*


Unterstützung bei spezifischen Bedarfslagen
7. Durchführung eines Integrationsgesprächs
8. Anwendung von Gurten
9. Anwendung von Bettseitenteilen
10. Aktualität der Schmerzeinschätzung

(* Zwei Kennzahlen für jeweils eine Risikogruppe, z. B. für kognitiv eingeschränkte Menschen)


Die Bewertung der Kennzahlen, d. h. die Zuordnung einer Qualitätsbewertung zu einer Kennzahl erfolgt mit Hilfe von Referenzwerten und einer fünfstufigen Systematik:


Ergebnisqualität liegt weit über dem Durchschnitt
Ergebnisqualität liegt leicht über dem Durchschnitt
Ergebnisqualität liegt nahe beim Durchschnitt
Ergebnisqualität liegt leicht unter dem Durchschnitt
Ergebnisqualität liegt weit unter dem Durchschnitt


Durch den Indikatorenansatz übernehmen die Einrichtungen mehr Verantwortung bei der Qualitätstransparenz. Um die Akzeptanz der erhobenen Daten in der Öffentlichkeit zu erhöhen, erfolgen zwei Plausibilitätskontrollen. Bei der statistischen Auswertung findet eine erste Kontrolle statt. Hier wird die Stimmigkeit der Angaben der Pflegeeinrichtung überprüft. Eine weitere Prüfung findet im Rahmen der externen Prüfung durch den MDK statt. Dabei wird anhand einer Stichprobe (6 Bewohner) überprüft, ob die Angaben der Einrichtung  auch den tatsächlichen Feststellungen vor Ort entsprechen.


Nach dem durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) neu eingefügten § 114 b SGB XI sind die stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ab dem 1. Oktober 2019 bis zum 30. Juni 2020 einmal und ab dem 1. Juli 2020 halbjährlich zu einem bestimmten Stichtag indikatorenbezogene Daten zu erheben und an die Datenauswertungsstelle weiterzuleiten. Der Aufbau der Datenauswertungsstelle (DAS) erfolgte durch das aQua-Institut in Göttingen. Grundsätzlich dienen die gemeldeten Daten auch als Grundlage für die Qualitätsdarstellung (s. u.). Allerdings werden die bis zum Juni 2020 zu meldenden Daten noch nicht veröffentlicht. Es soll erst abgewartet werden bis sich das Verfahren gefestigt hat.


Externe Qualitätsprüfung
Wie bisher wird es auch weiterhin externe Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen geben. Methodisch und inhaltlich gibt es aber umfangreiche Änderungen:
Inhaltlich stehen zukünftig sogenannte Qualitätsaspekte im Fokus der Prüfung.
24 bewertungsrelevante und darstellungsrelevante Qualitätsaspekte aus 6 Bereichen, einschließlich der Qualitätsindikatoren werden geprüft:


1. Mobilität und Selbstversorgung (Mobilität, Ernährung, Kontinenz, Körperpflege)
2. Unterstützung im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (Schmerzmanagement, Wundversorgung u. a.)
3. Gestaltung des Alltagslebens und Förderung sozialer Kontakte (Kommunikation, Tagesstrukturierung u. a.)
4. Besonderer Bedarf (Pflegeüberleitung, herausforderndes Verhalten, FEM u.a.)
5. Übergreifende Aspekte (Hygiene, Hilfsmittel u. a.)
6. Einrichtungsinterne Organisation und internes Qualitätsmanagement


Bewohnerbezogene Aspekte werden stärker betont, wohingegen Strukturkriterien in den Hintergrund treten. Außerdem zielen die Bewertungsfragen nun darauf ab, ob für den Bewohner negative Folgen oder Risiken entstanden sind, die die Einrichtung zu vertreten hat.

Was negative Folgen sind, ist klar definiert: Der Bewohner hat eine gesundheitliche Schädigung erlitten, die z. B. durch das Handeln eines Mitarbeiters entstanden ist, oder die Versorgung entspricht regelmäßig nicht dem Bedarf bzw. den Wünschen des Bewohners. Von einem Qualitätsdefizit wird im neuen System nur gesprochen, wenn für den Bewohner ein Defizit mit dem Risiko negativer Folgen oder eine negative Folge entsteht.


Alle anderen Negativpunkte gelten als Auffälligkeiten. Darunter versteht man fachliche Schwächen, aus denen aber kein Risiko und keine negative Folgen für den Bewohner resultieren, z. B. nicht vollständige Pflegedokumentation. Diese Auffälligkeiten fließen grundsätzlich nicht in die Qualitätsbeurteilung mit ein. Allerdings erhält das Pflegeheim ein entsprechendes Feedback im Rahmen des MDK-Beratungsauftrages.


Der MDK prüft die Versorgungssituation anhand einer vierstufigen Bewertung (A-D) von „A - Keine Auffälligkeiten oder Defizite“ bis zu „D – Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für den Bewohner“.
Nach Zusammenführung der Einzelbewertungen kommt es zu einer der folgenden Bewertungen


1. Keine oder geringe Qualitätsdefizite
2. Moderte Qualitätsdefizite
3. Erhebliche Qualitätsdefizite
4. Schwerwiegende Qualitätsdefizite


Weiterhin gilt der Grundsatz:
Nur negative Risiken und Folgen führen zu einer negativen Bewertung.


Das Fachgespräch wird im neuen Prüfverfahren stark aufgewertet. Dokumentationsschwächen können so besser ausgeglichen werden.  Außerdem erfolgt durch die externe Prüfung auch eine Plausibilitätskontrolle der Ergebniserfassung bei einer Stichprobe von 6 Bewohnern.

Einzelheiten dazu enthalten die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) vom 17. Dezember 2018, die am 1. November 2019 in Kraft getreten sind. Sie finden die QPR auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes www.gkv-spitzenverband.de im Bereich Pflegeversicherung/Richtlinien..../Richtlinien und Grundsätze zur Qualitätssicherung.


Durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz wird vorgesehen, dass in der Zeit vom 1. November 2019 bis zum 31. Dezember 2020 nur mindestens einmal eine Prüfung durchzuführen ist. Außerdem werden die Prüfungen grundsätzlich einen Tag vorher angekündigt. Wird in der Prüfung eine hohe Versorgungsqualität festgestellt, wird der Prüfrhythmus auf zwei Jahre verlängert.


Qualitätsdarstellung
Zukünftig wird aus dem Transparenzbericht die Qualitätsdarstellung. Es sind drei verschiedene Darstellungsformen vorgesehen, um so auch den unterschiedlichen Informationsbedürfnissen entgegen zu kommen. Diese sind Standarddokument, webbasiertes Informationsangebot und individuell gestaltbares Dokument. Alle Darstellungsformen enthalten erläuternde Hinweise über Details des Systems der Qualitätsprüfung und der Qualitätsindikatoren.


Das Standarddokument ist im Aufbau und Informationsgehalt fest definiert und besteht aus fünf Teilen:

  • Einem Überblick der Bewertungen der Ergebnisqualität. Hier werden die einzelnen Indikatoren einschließlich ihrer Bewertung dargestellt. 
  • Einem Überblick der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen. Dabei wird die Bewertung der einzelnen Qualitätsaspekte ohne weitere differenzierende Informationen dargestellt.
  • Die Darstellung der einrichtungsbezogenen Informationen.
  • Die Erläuterung der Bewertungen der Ergebnisqualität.
  • Die Erläuterungen der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen.


Das webbasierte Informationsangebot enthält neben dem Standarddokument ein individuell gestaltbares Informationsangebot. Damit sollen die Nutzer in der Lage sein, die sie interessierenden Informationen auszuwählen bzw. nicht benötigte Informationen auszublenden. Darüber hinaus können die Nutzer Informationen sortieren und vergleichen.


Die dritte Form der Aufbereitung von Qualitätsdarstellungen ist ein individuell gestaltbares Dokument. Es setzt auf dem webbasierten Angebot auf. Nutzer können für die sie interessierenden Einrichtungen eine Zusammenstellung ausgewählten Informationen vornehmen und diese als gesondertes Dokument generieren.


Mit Hilfe von Symbolen (Punkte) wird dargestellt, wie sich die Einrichtung vom Durchschnitt – positiv oder negativ – abhebt.


Sie finden die Qualitätsdarstellungsvereinbarung – QDVS – sowie die entsprechenden acht Anlagen auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes www.gkv-spitzenverband.de . Dort im Bereich Pflegeversicherung/ Vereinbarungen/Richtlinien/Formulare.  


Hintergrund: Die Darstellung der Pflegenoten war zunehmend in die Kritik geraten, weil Defizite in der Versorgungsqualität für den Verbraucher oft nicht einfach erkennbar waren. Damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Pflegeeinrichtungen künftig qualitativ besser unterscheiden können, hatte der Gesetzgeber mit dem PSG II im Jahre 2016 den Qualitätsausschuss Pflege eingerichtet und beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte ein neues Prüfverfahren und eine Alternative zur Pflegenotendarstellung zu entwickeln.
Das Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld und das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (aQua-Institut) in Göttingen hatte daraufhin konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet.


Ausführliche Informationen zur gesamten Thematik enthält der Abschlussbericht Projekt „Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege“ vom Oktober 2018. Sie finden den Bericht auf der Internetseite des Qualitätsausschusses Pflege: www.gs-qsa-pflege.de


Grundlage und Ausgangspunkt des Systems der Qualitätssicherung sind die "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach 113 SGB XI in der vollstationären Pflege" zur Verfügung. Sie wurden überarbeitet und tragen nun das Datum vom 23. November 2018. Seit dem 1. März 2019 sind sie für alle Pflegekassen, deren Verbände sowie für zugelassene Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich. Insbesondere sind die Anlagen zu den Maßstäben und Grundsätzen für das indikatorengestützte Verfahren von Bedeutung. So definiert beispielsweise die Anlage 2 der MuG die Indikatoren und die Anlage 3 beschreibt das Erhebungsinstrument.   


Sie finden MuG auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes www.gkv-spitzenverband.de im Bereich Pflegeversicherung/Richtlinien..../Richtlinien und Grundsätze zur Qualitätssicherung.