02.10.2017 - Neues deutsch-indisches Abkommen in Kraft

Am 1. Mai 2017 ist eine neues, bereits im Jahr 2011 unterzeichnetes, Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien in Kraft getreten.


Die Inhalte des bisherigen Abkommens aus dem Jahr 2009 wurden in das Abkommen integriert. Bei dem bisherigen Abkommen handelte es sich um ein sogenanntes Entsendeabkommen, zur Vermeidung von Doppelversicherungen und zur Vermeidung von doppelter Beitragszahlung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.  Das neue Abkommen sieht diese Regelungen ebenfalls vor. Zusätzlich enthält es Regelungen zur Addition von Rentenversicherungszeiten und zum Export von Renten. Die tatsächliche Rentenzahlung erfolgt dann jedoch aus jedem Staat gesondert. Es gibt keine deutsch-indische Gesamtrente.


Weitere Informationen insbesondere zum Thema Entsendung finden Sie auf der Website der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland unter www.dvka.de