15.11.2016 - Transplantationsregister

Das Ziel "mehr Transparenz bei Organspenden" soll u. a. durch ein Transplantationsregister erreicht werden. Deshalb wird in Deutschland erstmals ein zentrales Transplantationsregister eingerichtet. Die entsprechende gesetzliche Grundlage ist am 1. November 2016 in Kraft getreten.


Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters vom 16. Oktober 2016 wird eine Verbesserung der Datengrundlage für die transplantationsmedizinische Versorgung und Forschung sowie zur Erhöhung der Transparenz in der Organspende und Transplantation angestrebt. Alle Daten zur Organspende sollen gebündelt und miteinander verknüpft werden. Im Einzelnen sollen u. a. die Regeln


  • zur Aufnahme in die Warteliste
  • zur Organ- und Spenderqualifizierung und
  • für die Organvermittlung weiterentwickelt werden.


Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft werden das Register einrichten.