13.08.2013 - Anpassung von Entgeltersatzleistungen

Der Anpassungsfaktor für bestimmte Geldleistungen beträgt ab dem 1. Juli 2013 1,0321.

 

Die bestimmten Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld) zugrunde liegende Berechnungsgrundlage wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums angepasst. Der entsprechende Anpassungsfaktor orientiert sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Jeweils zum 30. Juni gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den ab 1. Juli geltenden Dynamisierungsfaktor bekannt.