11.04.2019 - Deutsch-moldauisches SV-Abkommen am 1. März 2019 in Kraft getreten

Das deutsch-moldauische Abkommen über soziale Sicherheit ist am 1. März 2019 in Kraft getreten. Es soll den sozialen Schutz für Arbeitnehmer und Rentner verbessern.


Es erfasst die Staatsangehörigen beider Länder und gilt für die Bereiche Renten- und Unfallversicherung. Das Abkommen enthält Regelungen über die Vermeidung der Doppelversicherung in beiden Staaten. So gelten für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Für vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer wird sichergestellt, dass sie im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaates integriert bleiben können. Der Entsendezeitraum kann sich auf bis zu 24 Kalendermonate erstrecken.


Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Die Renten werden in voller Höhe auch in das jeweils andere Land gezahlt, wobei sie aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten berechnet werden.


Auch im Bereich der Unfallrenten ist das Abkommen die Grundlage dafür, dass Zahlungen in uneingeschränkter Höhe in den jeweils anderen Staat geleistet werden können.


Das Abkommen ist nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten.