11.08.2016 - Neue Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie

Die Europäische Kommission hält an dem Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern in der Europäischen Union fest. Am 8. März 2016 hatte die Kommission einen Vorschlag für eine gezielte Überarbeitung der Richtlinie 96/71/EG vorgelegt.


Elf nationale Parlamente (Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Slowakei) hatten sich gegen den Regelungsvorschlag ausgesprochen. Sie waren der Meinung, dass die Europäische Kommission mit der neuen Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie den Subsidiaritätsgrundsatz verletzte. Die Europäische Kommission kam nach Prüfung der Stellungnahmen der nationalen Parlamente allerdings zu dem Schluss, dass der Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie nicht gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt.

 

Die Überarbeitung der Entsende-Richtlinie sieht Änderungen in drei Hauptbereichen vor:

  • Entlohnung entsandter Arbeitnehmer,
  • Vorschriften für Leiharbeitnehmer und
  • langfristige Entsendung.  


Die Kommission bekräftigt, dass es angebracht ist, die Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern auf EU-Ebene festzulegen, wie dies seit 1996 der Fall gewesen ist. 

Die Verpflichtung aller Mitgliedstaaten, die einschlägigen Vorschriften in allen Wirtschaftsbranchen anzuwenden, kann nicht auf nationaler Ebene festgelegt werden; dies muss auf Unionsebene erfolgen.


Mit dem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass für am gleichen Ort tätige Arbeitnehmer die gleichen Bestimmungen (Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen)  gelten, unabhängig davon, ob es sich um lokale oder entsandte Arbeitnehmer handelt. Der Grundsatz der Gleichbehandlung mit lokalen Arbeitnehmern soll auch für entsandte Leiharbeitnehmer gelten, wodurch die geltenden Rechtsvorschriften über Leiharbeit angeglichen werden.



Quelle: PM der Europäischen Kommission