02.01.2023 - GKV: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz ab 1. Januar 2023

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt im Jahr 2023 1,6 Prozent.
Er liegt damit um 0,3 Prozentpunkte höher als im Jahr 2022.

Für bestimmte Personenkreise, wie beispielsweise Arbeitslosengeld-II-Empfänger, spielt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz eine Rolle bei der Beitragsberechnung.

Für die meisten Mitglieder einer Krankenkasse ist allerdings der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für die Beitragsberechnung maßgebend. Wie hoch dieser individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Dabei spielen u. a. die vorhandenen Finanzreserven eine große Rolle.