28.11.2023 - GKV: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz ab 1. Januar 2024

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt im Jahr 2024 1,7 Prozent.
Er liegt damit um 0,1 Prozentpunkte höher als im Jahr 2023.

Für Personen, deren Beiträge von Dritten übernommen werden, wie beispielsweise versicherungspflichtige Bürgergeldempfänger, spielt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz eine Rolle bei der Beitragsberechnung.

Für die meisten Mitglieder einer Krankenkasse ist allerdings der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für die Beitragsberechnung maßgebend. Wie hoch dieser individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Dabei spielen u. a. die vorhandenen Finanzreserven eine große Rolle.