01.01.2013 - Wichtige Werte in der Sozialversicherung 2013
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jährlich angepasst. Maßstab für diese Anpassung ist - vereinfacht gesagt - die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland.
Der Bundesrat hat am 23. November 2012 der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung zugestimmt. Sie wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 55 vom 30. November 2012 veröffentlicht. Die geänderten Rechengrößen treten somit zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Danach wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken- und Pflegeversicherung (KV bzw. PV) von 3.825,00 Euro im Jahr 2012 auf 3.937,50 Euro (+112,50 Euro) im Jahr 2013 steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze KV/PV ist – anders als die BBG in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (RV/ALV) – in den neuen und alten Bundesländern identisch.
Wofür brauche ich die BBG? Sie gibt an, in welcher Höhe Arbeitsentgelt maximal der Beitragsberechnung in den einzelnen Sozialversicherungszweigen unterliegt.
Die BBG in der RV/ALV wird ebenfalls steigen. Die BBG West beträgt in der RV/ALV im Jahr 2012 5.600,00 Euro und erhöht sich 2013 auf 5.800,00 pro Monat (+200,00 Euro). Bei der BBG Ost findet eine Erhöhung um 100,00 Euro von monatlich 4.800,00 Euro (2012) auf 4.900,00 (2013) Euro statt.
Auch die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der KV und PV wird im Jahr 2013 angehoben. Aktuell liegt sie bei 50.850,00 Euro jährlich, 2013 wird sie 52.200,00 (+ 1.350,00 Euro) betragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Arbeitnehmer, sofern sein regelmäßiges Arbeitsentgelt über dieser Grenze liegt, versicherungsfrei in der KV/PV. Er muss dann selbst entscheiden, ob er seinen KV/PV-Schutz über die gesetzliche bzw. die private KV/PV sicherstellen will. Die Versicherungspflichtgrenze ist bundeseinheitlich.
Eine besondere Versicherungspflichtgrenze, die sogenannte „Bestandsschutzgrenze", gilt für Personen, die am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren. Sie bleiben weiterhin versicherungsfrei wenn ihr Entgelt im Jahr 2012 45.900,00 Euro und im Jahr 2013 47.250,00 Euro (+1.350,00 Euro) übersteigt.
Eine weitere wichtige Rechengröße ist die Bezugsgröße. Sie ist in der Krankenversicherung zum Beispiel Berechnungsgrundlage für die Einkommensgrenze in der Familienversicherung oder für Zuzahlungsregelungen beim Zahnersatz. In der Rentenversicherung spielt sie bei der Beitragsberechnung einzelner Personengruppen eine wichtige Rolle. Die jährliche Bezugsgröße beträgt im Jahr 2012 West 31.500,00 Euro bzw. Ost 26.880,00 Euro. 2013 erfolgt eine Erhöhung auf jährlich West 32.340,00 Euro bzw. Ost 27.300,00 Euro erfolgen. Eine Besonderheit gilt auch hier: In der KV/PV wird in den neuen Bundesländern die Bezugsgröße West für alle weiteren Berechnungen zugrundegelegt.