Ulrich Buschermöhle

beschäftigt sich seit 1985 mit sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen zu grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen. Vor seiner Tätigkeit bei Vialto Partners, wo er den Bereich Global Social Security Services weltweit verantwortet, war er unter anderem mehrere Jahre bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) und anderen Sozialversicherungsträgern beschäftigt. Ulrich Buschermöhle ist als Rentenberater gerichtlich zugelassen und als Autor sowie als Referent u. a. für die Bundessteuerberaterkammer zu diesem Thema tätig. Daneben hat er einen Lehrauftrag an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster im Rahmen des Masterstudiengangs Arbeitsrecht.

Bernd Christl

ist seit vielen Jahren beim GKV-Spitzenverband, DVKA für die Umsetzung des über- und zwischenstaatlichen Rechts im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitverantwortlich. Er wirkte bei zahlreichen Sachverständigengesprächen und in Fachgremien mit und leitete jahrelang den Bereich Kommunikation, Information, Leistungsaushilfe, Verwaltungshilfe und Schadenersatz. Er unterrichtete Krankenkassenmitarbeiter im Rahmen von Schulungen in nahezu allen Bereichen des über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts. Seit 2013 ist er Leiter der Nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus ist er seit Jahren als Rentenberater für den Sachbereich Kranken- und Pflegeversicherung sowie über- und zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht tätig.

Ola Hebrant

ist seit 2003 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund als Jurist beschäftigt und leitete dort ein Dezernat der Auslandsabteilung, bevor er die Leitung des Grundsatzdezernates für Internationales Sozialrecht übernahm. Er ist stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht (AGZWSR) bei der Deutschen Rentenversicherung.
Aufgrund der verschiedenen Tätigkeiten im über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrecht verfügen die Autoren nicht nur über umfassende Rechtskenntnisse, sondern kennen auch sehr genau die Bedürfnisse und Erwartungen der

  • Unternehmen, die Mitarbeiter grenzüberschreitend einsetzen und sich daher unter anderem mit Fragen zur sozialen Absicherung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie mit daraus resultierenden versicherungs- und beitragsrechtlichen Fragen intensiv beschäftigen müssen,
  • Grenzgänger, die außerhalb ihres Wohnstaats einer Erwerbstätigkeit nachgehen,
  • Personen, die eine Rente aus Deutschland beziehen und in einem anderen Staat wohnen,
  • Versicherten, die sich zu einer speziellen Krankenbehandlung in einen anderen Staat begeben möchten, und
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern, die rechtsverbindliche Entscheidungen über das anzuwendende Versicherungsrecht, die Versicherungs- und Beitragspflicht zur deutschen Sozialversicherung und über Leistungsansprüche in der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu treffen haben.

Ihr Wissen und ihre praktische Erfahrung in allen Sachverhalten des über- und zwischenstaatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsrechts fließen in dieses Handbuch ein und sind mit ein Garant dafür, dass Ihnen stets aktuelle Informationen und an den praktischen Fragen orientierte Hilfestellungen, Checklisten, Anträge und Vordrucke zur Verfügung stehen.