Der Referent
Bernd Christl
Herr Christl verfügt auf Grund verschiedener Tätigkeiten im über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrecht über umfassende Rechtskenntnisse sowie umfangreiche praktische Erfahrungen in der Beratung und Schulung der Mitarbeiter von Personalabteilungen deutscher Unternehmen zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Rahmen von Auslandseinsätzen. Zudem ist er als selbstständiger Rentenberater tätig, Autor verschiedener Veröffentlichungen und kennt auf Grund seiner Tätigkeit sehr genau die Bedürfnisse und Erwartungen der

  • Unternehmen, die Mitarbeiter grenzüberschreitend einsetzen und sich daher unter anderem mit Fragen zur sozialen Absicherung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie mit daraus resultierenden versicherungs- und beitragsrechtlichen Fragen intensiv beschäftigen müssen,

  • Grenzgänger, die außerhalb ihres Wohnstaats einer Erwerbstätigkeit nachgehen,

  • Personen, die eine Rente aus Deutschland beziehen und in einem anderen Staat wohnen,

  • Versicherten, die sich zu einer speziellen Krankenbehandlung in einen anderen Staat begeben möchten, sowie

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern, die rechtsverbindliche Entscheidungen über das anzuwendende Versicherungsrecht, die Versicherungs- und Beitragspflicht zur deutschen Sozialversicherung und über Leistungsansprüche in der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu treffen haben.