16.08.2013 - Aktualisierte Begutachtungs-Richtlinien
Die Richtlinien zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches
(Begutachtungs-Richtlinien – BRi) wurden mit Beschluss vom 16. April 2013 u. a. an die Neuregelungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und des Familienpflegezeitgesetzes angepasst. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte die Richtlinien-Aktualisierung mit der Auflage weiterer Änderungen im Juni 2013 genehmigt. Mitte August 2013 hat der GKV-Spitzenverband nun die aktuelle Richtlinienversion zur Verfügung gestellt.
Die Begutachtungs-Richtlinien dienen der Zielsetzung, bundesweit eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien zu gewährleisten und eine hohe Qualität der für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit maßgebenden Gutachten der Medizinischen Dienste sicherzustellen.