14.07.2020 - Anpassungsfaktor für Entgeltersatzleistungen

Entgeltersatzleistungen – wie z. B. das Krankengeld – werden nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums dynamisiert.


Der Anpassungsfaktor wird jährlich bis spätestens 30.6. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser Faktor gilt dann in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30.Juni des Folgejahres. Für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 beträgt der Anpassungsfaktor 1,0304.


Müssen nun Entgeltersatzleistungen im Zeitraum von Juli 2020 bis Juni 2021 angepasst werden, erhöhen sie sich damit um 3,04 Prozent.