20.04.2021 - Corona: Sonderregelungen

Am 31. März 2021 ist das "Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen" vom 29. März 2021 in Kraft getreten.


Das Gesetz sieht u. a. folgende Regelungen vor:


  • Nicht ausgeschöpfte Entlastungsleistungen aus den Jahren 2019 und 2020 können noch bis einschließlich September 2021 verbraucht werden. § 150 Abs 5c SGB XI

  • Soweit es die konkrete epidemische Lage zulässt, sollen Qualitätsprüfungen (Regelprüfungen) vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021 einmal durchgeführt werden. § 114 Abs. 2a SGB XI

  • Bis Ende Dezember 2021 beläuft sich bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch der monatlich zur Verfügung stehende Betrag auf 60 Euro. § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB XI