22.10.2020 - Corona-Pandemie: Krankschreibung per Telefon
Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen
Krankschreibung verständigt. Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31.
Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten mit leichten
Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.
Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen
Krankschreibung sollten Versicherte bei typischen COVID-19-Symptomen, nach
Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der
oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und
das weitere Vorgehen besprechen.
Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind auf der Website des G-BA unter folgendem Link zu finden: www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona