12.07.2021 - Corona-Pandemie: Krankschreibung per Telefon

Aufgrund der Corona-Pandemie hatte sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Diese Regelung wurde nun bis vorerst bis zum 30. September 2021 verlängert. Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können weiterhin telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.


Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.


Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung sollten Versicherte bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.


Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind auf der Website des G-BA unter folgendem Link zu finden: www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona