16.11.2023 - GKV: Digital-Gesetz im Gesetzgebungsverfahren

Im Bundestag fand am 9. November 2023 die erste Lesung zum „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)“  statt. Die Anhörung im Bundestag erfolgte am 15. November 2023. Mit dem Digital-Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorangebracht werden.


Wichtige Ziele des Gesetzes sind die Weiterentwicklung des E-Rezeptes sowie die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle.


Die ePA soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem soll das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet werden.


 Wichtige Inhalte des Digital-Gesetzes:


  • Die elektronische Patientenakte soll zum 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (sogenanntes Opt-Out-Verfahren).
  •  Um ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln künftig besser zu vermeiden, soll die ePA – in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept – für jeden Versicherten mit einer vollständigen, weitestgehend automatisiert erstellten, digitalen Medikationsübersicht befüllt werden. Darüber hinaus soll sie auch für eine Patientenkurzakte und Labordaten-Befunde verwendet werden.
  •  Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung und die Nutzung per elektronischer Gesundheitskarte und ePA-App stark vereinfacht werden.
  •  Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) sollen stärker in die Versorgung integriert und ihr Einsatz transparent gemacht werden.
  • Weiterhin sollen Videosprechstunden und Telekonsile ausgebaut werden.