06.07.2022 - GKV: Dynamisierungsfaktor ab 1. Juli 2022

Ab 1. Juli 2022 beträgt der Anpassungsfaktor für Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld) 1,0348.

Entgeltersatzleistungen, die im Zeitraum von 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 angepasst werden müssen, erhöhen sich dadurch um 3,48 Prozent.


Bestimmte Entgeltersatzleistungen, wie beispielsweise das Krankengeld der Krankenversicherung oder das Verletztengeld der Unfallversicherung, werden jeweils 1 Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Der Bemessungszeitraum ist ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Entgeltersatzleistung.


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt jeweils zum 30.Juni den Anpassungsfaktor im Bundesanzeiger bekannt. Der Anpassungsfaktor gilt für die folgenden 12 Monate. Bei einer negativen Entwicklung der Entgelte werden die Entgeltersatzleistungen aber nicht abgesenkt.


Gesetzliche Grundlage ist § 70 SGB IX.