25.08.2022 - GKV: Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Die ursprünglich zum 1. Januar 2022 geplante flächendeckende Einführung des E-Rezepts wurde verschoben.Daraufhin sollte das E-Rezept stufenweise eingeführt werden. Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein sollten dabei den Anfang machen.

Am 19. August 2022 hat sich allerdings die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken bis auf Weiteres aus der Rollout-Phase des E-Rezeptes zurückgezogen.


Das elektronische Rezept ersetzt künftig das klassische rosafarbene Formular, auf dem Ärzte Arzneimittel verordnen. Ziel ist es, die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer zu machen sowie Abläufe in Arztpraxen und Apotheken zu vereinfachen.

 

Ab 1. September 2022 werden die Apotheken in ganz Deutschland elektronische Rezepte annehmen. In Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe sollten in Pilot-Praxen und -Krankenhäusern dann hochlaufend zu einem flächendeckenden Verfahren E-Rezepte ausgestellt werden. Auf diese erste Stufe des Rollouts hatten sich die Gesellschafter der gematik am 31. Mai 2022 einstimmig geeinigt. Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) hat die Aufgabe, das deutsche Gesundheitswesen sicher zu digitalisieren.

 

Die nächsten Schritte der stufenweisen Einführung werden von den Gesellschaftern zeitnah festgelegt. Drei Monate später - nachdem die Gesellschafter den Erfolg der ersten Stufe beschlossen haben - soll in diesen beiden Regionen verpflichtend und in sechs weiteren Bundesländern sukzessive die Einführung umgesetzt werden.  In 2023 folgen die ausstehenden acht Bundesländer und damit die bundesweite Nutzung des E-Rezepts.

 

Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezeptes sind die medizinischen Einrichtungen in allen Regionen angehalten, von der Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen. Die Krankenkassen sind heute schon, die Apotheken spätestens ab dem 1. September 2022 bundesweit dazu in der Lage, E-Rezepte einzulösen und abzurechnen.

 

Wie funktioniert das E-Rezept?

Das E-Rezept über die verordneten Medikamente wird in der Arztpraxis ausgestellt. Zu jedem E-Rezept wird automatisch ein Rezeptcode erstellt, den man zum Einlösen in der Apotheke benötigt. Diesen Code kann man entweder in der E-Rezept-App direkt öffnen oder man erhält ihn als Ausdruck von der Praxis. Nun kann man entscheiden, ob das E-Rezept direkt vor Ort oder digital eingelöst werden soll.

 

Bei der Einlösung vor Ort zeigt man den Rezeptcode in der E-Rezept-App oder auf dem Ausdruck in der Apotheke vor und erhält dann seine Medikamente. Löst man das Rezept digital ein, wählt man eine Apotheke aus und gibt an, ob man die Medikamente per Reservierung, Botendienst oder Versanddienstleister erhalten möchte.



Quelle: vgl. gematik