24.10.2019 - Geplantes Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Am 17. Juli 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken" beschlossen. Der Bundesrat hat am 20. September 2019 dazu Stellung genommen.


Das Gesetz sieht u. a. vor, dass


  • für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt, unabhängig vom Abgabeort. Dies hat zur Konsequenz, dass Versandapotheken gesetzlich Versicherten keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel  einräumen dürfen. Zudem dürfen Ärzte oder Krankenkassen grundsätzlich Verordnungen nicht bestimmten Apotheken zuweisen oder Versicherte dahingehend beeinflussen, Verordnungen in bestimmten Apotheken einzulösen.


  • Ärzte für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, dafür ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen können. Nach der Erstabgabe ist dann bis zu drei Mal eine wiederholende Abgabe erlaubt.


  • Apotheker die Möglichkeit haben, nach einer entsprechenden Schulung durch Ärzte, im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe zu impfen. Damit soll die Zahl der gegen Grippe Geimpften weiter steigen.


Das Gesetz soll 2020 in Kraft treten. 




Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung