26.07.2017 - Häusliche Krankenpflege

Am 2. Juni 2017 ist die am 16. März 2017 beschlossene "Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Medikamentengabe und verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen" in Kraft getreten.

 

Damit ist nun im Rahmen der häuslichen Krankenpflege die Symptomkontrolle bei Palliativpatienten verordnungsfähig. Die Leistung soll helfen, flexibel auf ein wechselhaftes und plötzlich auftretendes Symptomgeschehen zu reagieren. Die Symptomkontrolle umfasst das Erkennen, Erfassen und Behandeln von Krankheitszeichen und Begleiterscheinungen wie Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, pulmonale oder kardiale Symptomen (Atemnot, beginnendes Lungenödem, Blutdruckkrise), Obstipation (Verstopfung). Eingeschlossen ist auch die Wundkontrolle und -behandlung bei exulzerierenden Wunden. Dies alles geschieht in enger Abstimmung zwischen Pflegekraft und dem verordnenden Arzt.


Zudem gehört die Krisenintervention dazu, z. B. bei Krampfanfällen, Blutungen oder akuten Angstzuständen. Beim Vorliegen einer Krisensituation, die beispielsweise durch einen instabilen Zustand des Patienten, dem Auftreten neuer unerwarteter Probleme oder einer starken Verschlechterung der Symptomatik charakterisiert ist, ist vom Pflegedienst umgehend Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. In diesen Fällen ist ggf. die Weiterbehandlung im Rahmen der SAPV-RL zu prüfen.