06.10.2020 - Höhere Zuschüsse bei Zahnersatz ab 1. Oktober 2020

Die Zahnersatz-Festzuschüsse wurden zum 1. Oktober 2020 angehoben. Dadurch sollen die Versicherten, die auf die Versorgung mit Zahnersatz angewiesen sind, bei der Aufbringung ihres Eigenanteils entlastet werden.

Am 11. Mai 2019 war das "Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) vom 6. Mai 2019 grundsätzlich in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält in Artikel 2 Nummer 2 zum 1. Oktober 2020 eine Änderung des § 55 SGB V, der sich mit dem Leistungsanspruch beim Zahnersatz befasst.

Danach haben Versicherte im Rahmen der Regelversorgung bei Zahnersatz Anspruch auf einen Festzuschuss. Dieser wird ab 1. Oktober 2020 auf 60 Prozent erhöht.

Für eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne erhöht sich dieser Zuschuss auf 70 Prozent. Dies allerdings nur, wenn der Gebisszustand des Versicherten regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt und der Versicherte während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr eine zahnärztliche Untersuchung hat durchführen lassen.

Ein noch höherer Zuschuss (75 Prozent) steht dem Versicherten zu, der seine Zähne regelmäßig gepflegt und in den letzten zehn Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung die zahnärztliche Untersuchungen ohne Unterbrechung in Anspruch genommen hat.