17.03.2021 - IGeL-Monitor

Eine nicht kommerzielle Plattform, der IGeL-Monitor (www.igel-monitor.de), informiert im Internet über Nutzen und Nachteile von sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen.

 

Es handelt sich dabei um Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Jährlich geben gesetzlich Versicherte rund 1 Milliarde Euro für diese Leistungen aus.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes informiert gezielt über einzelne Selbstzahlerleistungen. Die wissenschaftlich fundierten Bewertungen dürften den Patienten die Entscheidung, ob eine solche Leistung für sie in Frage kommt, erheblich erleichtern. Außerdem enthält das Portal auch Informationen zu Verbraucherrechten.

 

Zurzeit werden 53 individuelle Gesundheitsleistungen im IGeL-Monitor bewertet. So zum Beispiel die Blutegeltherapie bei Kniearthrose, die Lichttherapie bei Akne oder die Akupunktur zur Spannungskopfschmerz-Prophylaxe.

Seit dem 1. Januar 2021 sind Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft ohne ärztliche Indikation, sogenanntes "Babyfernsehen", verboten. Dies ist nicht zu verwechseln mit den Ultraschallterminen im Rahmen der Schwangerenvorsorge. Bereits seit 2016 hatte der IGeL-Monitor "ergänzende Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft" als "unklar" bewertet.


Allgemein interessant ist, dass in mehreren Fällen die Wissenschaftler eine Leistung als tendenziell negativ ansehen. Bei einigen Bewertungen wog der Schaden sogar deutlich schwerer als der Nutzen. Sehr informativ ist auch die angegebene Preisspanne zu den einzelnen Leistungen.  Als Kurzinformation ist die "IGeL-Info kompakt" gedacht. Besonders interessierte Leser nutzen die "IGeL-Info ausführlich".  

 

Auch interessant: Mit www.igel-ärger.de bieten verschiedene Verbraucherzentralen u. a. ein Forum zum Schildern persönlicher Erfahrungen im Zusammenhang mit IGeL-Leistungen an. Die Einträge werden geprüft und von Verbraucherschützern kommentiert. Anschließend erfolgt eine Veröffentlichung der Sachverhalte im Beschwerdeticker. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz fördert dieses Informationsportal.