03.03.2016 - Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Ende Januar 2016 ist der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erstmals zusammengetreten. Er berät das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017.


Gesetzliche Aufgabe des Beirats ist die pflegefachliche und wissenschaftliche Beratung und Unterstützung des BMG bei der Klärung fachlicher Fragen, die sich bei der Vorbereitung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsassessments (NBA) ergeben. Er unterstützt darüber hinaus den GKV-Spitzenverband, den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung der Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Zudem begleitet er die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen und die Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument.


Der Beirat steht in der Tradition der beiden Expertenbeiräte zum Pflegebedürftigkeitsbegriff aus den Jahren 2007-2009 und 2012-2013. Er repräsentiert alle wesentlichen Akteure in der Pflege: Pflegekassen, Leistungserbringer, Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Sozialpartner, Kommunen, Sozialhilfeträger, Länder sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus der Pflege.




Quelle: BMG