29.04.2022 - Pflege: Hilfsmittel-Empfehlung durch Pflegefachkräfte

Das GVWG (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz) erweitert ab dem 1. Januar 2022 die Befugnisse von Pflegefachkräften. So können sie nun z. B. im Rahmen der ambulanten Pflege oder bei Beratungseinsätzen konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben. Bisher mussten diese Hilfsmittel in der Regel von Ärzten verordnet werden. Die vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte (gem. 40 Abs.6 S.6 SGB XI) vom 20. Dezember 2021 regeln Näheres.

 

Es wird z. B. definiert, welche Leistungsbereiche, Leistungsorte sowie Hilfsmittel von der Empfehlungsbefugnis erfasst sind.

 

So dürfen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die

  • zur Erleichterung der Pflege der oder des Pflegebedürftigen beitragen oder
  • zur Linderung von Beschwerden beitragen oder
  • dazu beitragen, dass eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht wird

durch Pflegefachkräfte im Rahmen ihrer täglichen Arbeit empfohlen werden.

 

Darüber hinaus regeln die Richtlinien welche Eignung Pflegefachkräfte mitbringen müssen, um entsprechende Empfehlungen aussprechen zu können. Außerdem wird das Antragsverfahren dargestellt und ein Empfehlungsformular zur Verfügung gestellt.