09.03.2023 - Pflege: Übersicht Pflegekammern in den einzelnen Bundesländern

Bundesebene   Bundespflegekammer errichtet

Bereits am 28. September 2017 hat sich die Gründungskonferenz der Bundespflegekammer konstituiert. Der Beschluss zur Errichtung einer Gründungskonferenz für eine Bundespflegekammer wurde bereits Mitte August 2017 vom Deutschen Pflegerat zusammen mit der Pflegekammer Rheinland-Pfalz gefasst. Getragen werden soll die Bundespflegekammer von den Landespflegekammern. Aufgabe der Bundespflegekammer soll es u. a. sein, eine gemeinsame Interessenvertretung aller professionellen Pflegekräfte zu schaffen und damit zentraler Ansprechpartner der Politik und des Gesetzgebers zu werden. Daneben soll die Bundespflegeammer auch dazu beitragen, dass bald in allen Bundesländern unabhängige Landespflegekammern etabliert werden.


Im November 2020 hat die Bundespflegekammer fünf zentrale Forderungen an die Politik formuliert. Mit deren Erfüllung soll der Bedarf an Pflegefachpersonen auch zukünftig gedeckt und eine gute pflegerische Versorgung auf Dauer sichergestellt werden.

Die Forderungen beinhalten den Schutz der Gesundheit des Pflegepersonals und klare Besuchsregelungen, die Verbesserung der Personalausstattung, die Verbesserung der Versorgung im ländlichen Raum, eine angemessene Bezahlung und eine gerechte Finanzierung der Pflege.


Weitere Informationen: www.bundespflegekammer.de


Baden-Württemberg    Errichtungsprozess läuft

Die geplante Errichtung der Pflegekammer Baden-Württemberg soll über ein separates Gesetz erfolgen und nicht über das Heilberufe-Kammergesetz. Sollte das Gesetz tatsächlich Anfang 2023 durch den Landtag verabschiedet werden, könnte der Gründungsausschuss im Sommer 2023 seine Arbeit aufnehmen.


Der Gründungsausschuss hat dann 18 Monate Zeit, die geschätzt etwa 110.000 Pflegefachpersonen in Baden-Württemberg zu einer Registrierung aufzufordern. Mindestens 60 Prozent der Berufsgruppe müssen sich dann registrieren lassen. Ansonsten soll der Gründungsausschuss aufgelöst und die Kammer nicht errichtet werden.

Darüber hinaus fordern unterschiedliche Akteure eine Anschubfinanzierung.

Historie: Nach einer im Frühjahr 2018 durchgeführten Umfrage des baden-württembergischen Sozialministeriums befürworteten rund 68 Prozent der Umfrageteilnehmer die Errichtung einer Pflegekammer.


Bayern   Sonderweg eingeschlagen

Am 24. Oktober 2017 haben sich bayerische Pflegekräfte offiziell zur "Vereinigung der Pflegenden in Bayern"  (VdPB) zusammengeschlossen. Das entsprechende Gesetz ist am 1. Mai 2017 in Kraft getreten. Die VdPB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und beitragsfrei. In Bayern arbeiten geschätzt 200.000 Pflegekräfte.


Bereits Mitte Juli 2016 hatte sich das bayerische Kabinett gegen die Einführung einer Pflegekammer und für eine "Vereinigung der bayerischen Pflege" entschieden.  Die Mitgliedschaft in dieser Vereinigung sollte im Gegensatz zu einer Mitgliedschaft in einer Pflegekammer freiwillig und beitragsfrei sein. Dieser bayerische Sonderweg war umstritten.


Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.vdpd.de


Berlin   Gesetzesvorlage zur Errichtung abgelehnt

Die Berliner CDU-Fraktion hatte Ende 2022 einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer in Berlin vorgelegt, der vom Senat Anfang Februar 2023 abgelehnt wurde. Als Gründe wurden die fehlende Kostenschätzung und der vermutete Widerstand der Pflegefachkräfte genannt. Zwar hatten bereits 2014 und 2015 Umfragen ergeben, dass von den befragten Pflegekräften rund 60 Prozent die Errichtung einer Pflegekammer befürworten. Im Nachgang wurde dann kritisiert, die Umfrage sei nicht repräsentativ gewesen. Der Wahlausgang in Berlin könnte auch Einfluss auf die Errichtung einer Pflegekammer haben.


Brandenburg  Zurzeit keine konkreten Planungen

Die geplante Fachanhörung u. a. bei den Pflegefachkräften wurde aufgrund der Corona-Pandemie verschoben, sie soll nun im Laufe des Jahres 2023 stattfinden.

Bei einer früheren Befragung von rund 1.700 Pflegenden hatten sich jeweils 30 Prozent für bzw. gegen die Errichtung einer Pflegekammer ausgesprochen. Die restlichen 40 Prozent waren unentschlossen. Aus diesem Grund hat das Sozial- und Gesundheitsministerium damals darauf verzichtet, eine Empfehlung abzugeben und das Ganze in die folgende Legislaturperiode verschoben. In Brandenburg arbeiten zurzeit rund 54.000 Beschäftigte und Azubis in der Pflege.


Bremen   Keine Pflegekammer

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat sich gegen die Errichtung einer Pflegeberufekammer ausgesprochen. In der Arbeitnehmerkammer sind alle in Bremen Beschäftigte mit Ausnahme der Beamten Mitglied. 


Hamburg   Keine Entwicklungen erkennbar

Bei einer ersten Umfrage im Januar 2014 hatten nur 36 Prozent der Befragten die Errichtung einer Pflegekammer befürwortet. 48 Prozent votierten dagegen. Zurzeit werden die Entwicklungen und Erfahrungen der anderen Bundesländer im Hinblick auf die Errichtung von Pflegekammern analysiert. Dann erfolgt ggf. eine erneute Befragung.


Hessen    Keine Pflegekammer

Die rund 65.000 Pflegekräfte in Hessen haben im Sommer 2018 in einer Online-Befragung mehrheitlich gegen die Errichtung einer Pflegekammer gestimmt. Insgesamt stimmten rund 43 Prozent für und 51 Prozent gegen eine Pflegekammer. Allerdings beteiligten sich an der Befragung nur rund 7.800 Pflegekräfte. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 12 Prozent. Insbesondere unter den Altenpflegefachkräften fand die Pflegekammer wenig Zustimmung. Im Nachgang bemängelten einige Berufsverbände die Befragung als chaotisch, völlig übereilt und ohne ausreichende Informationen im Vorfeld.


Mecklenburg-Vorpommern   Keine Aktivitäten erkennbar

Das Sozialministerium hatte bereits im Frühjahr 2019 zeitnah eine Prüfung angekündigt, ob eine Landespflegekammer "vor Ort ein Ansprechpartner sein kann, der in diesem Bereich noch fehlt". Mit Stand Januar 2023 konnte keine konkrete Initiative bezüglich der Errichtung einer Pflegekammer recherchiert werden.


Bereits im Frühjahr 2014 hatte das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit dem Thema "Die Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg-Vorpommern" befasste. Ein Schwerpunkt der Befragung war, wie die Betroffenen zur Frage der Errichtung einer Pflegekammer stehen. Die ermittelten Zahlen wurden im Rahmen einer Sozialberichterstattung veröffentlicht. 73 Prozent der 854 Befragten sprachen sich für eine Pflegekammer und rund 16 Prozent dagegen aus. Von den Befürwortern einer Pflegekammer wollten allerdings nur rund 62 Prozent dafür Beiträge entrichten. Befürworter fand die Pflegekammer vor allem im Krankenpflegebereich mit rund 92 Prozent.    

2016 war durch Befürworter der Pflegekammer eine Petition im Landtag eingereicht worden, um Druck auf die politisch Verantwortlichen auszuüben.


Niedersachsen  Pflegekammer aufgelöst

Am 30. November 2021 wurde die Pflegekammer Niedersachsen aufgelöst. Ende April 2021 hatte der niedersächsische Landtag die Auflösung der Pflegekammer beschlossen.

Die Auflösung erfolgte, weil nach dem im September 2020 veröffentlichten Ergebnis der Online-Befragung 70,6 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte gegen den Fortbestand der Kammer stimmten. Allerdings nahmen von den 78.000 Pflegekräften in Niedersachsen nur 15.100 an der Befragung teil.

Historie: Im August 2018 fand die konstituierende Sitzung der Pflegekammer statt. 47.000 Pflegende hatten sich für die Wahl registriert. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 30 Prozent. Seit Errichtung der Pflegekammer riss die Kritik daran nicht ab - neben der vielfach kritisierten Beitragsgestaltung gab es auch personelle Querelen.

Aufgrund der ständigen Kritik hatte das Niedersächsische Sozialministerium im September 2019 mit der Evaluation der Arbeit der Pflegekammer begonnen. Dies sollte zur Versachlichung der grundsätzlichen Diskussion um die Pflegekammer beitragen. Mit der Online-Befragung aller rund 80.000 Mitglieder, die zwar zeitweise wegen Manipulationsvorwürfen und im zweiten Anlauf durch eine Klage gestoppt wurde, sollten die Pflegekräfte das Wort haben und abschließend für oder gegen eine berufsständische Vertretung durch eine Pflegekammer entscheiden. Die Befragung endete am 6. September 2020. Das Ergebnis der Befragung bedingte den Auflösungsprozess der Pflegekammer.


Nordrhein-Westfalen   Pflegekammer errichtet

Am 16. Dezember 2022 fand die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen statt, die Hauptsatzung wurde am 20. Januar 2023 beschlossen. Am 24. Februar 2023 iwurde Sandra Postel als Präsidentin und Jens Albrecht als Vizepräsident gewählt. Auch der 9-köpfige Vorstand ist mittlerweile besetzt.

Für den 1. Januar 2024 wurde bereits eine neue Weiterbildungsordnung angekündigt.


Von den rund 200.000 in der Pflege beschäftigten Menschen, hatte sich knapp die Hälfte, rund 98.500, registrieren lassen und waren damit wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei gut 22 Prozent. 60 Sitze waren zu vergeben. Wählen konnten die Kammermitglieder jeweils innerhalb ihrer Wahlgruppe – Altenpflege oder interdisziplinäre Pflege. Die vorgesehene Amtszeit beträgt fünf Jahre.


Mit Stand April 2023 sind rund 103.000 Personen registriert.


Die Pflegekammer NRW ist die berufsständische Vertretung der beruflich Pflegenden in NRW. Nach dem Heilberufsgesetz NRW sind die dort aufgelisteten Pflegefachpersonen, z. B. Altenpflegerinnen und Altenpfleger, kraft Gesetzes Mitglieder der Pflegekammer. Voraussetzung ist allerdings, dass sie in NRW arbeiten bzw. dort wohnen. Die Errichtung der Pflegekammer wird von vielen Pflegenden kritisch gesehen. Bemängelt wird insbesondere die Pflichtmitgliedschaft.

Die Pflegekammer NRW hat sich zum Ziel gesetzt

  •  Den Beruf zu stärken, indem beispielsweise mehr Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen genommen werden
  •  Mitbestimmung durchzusetzen Pflegende sollen über Ausbildungsinhalte und Abschlüsse mitentscheiden dürfen
  •  Der Pflege eine Stimme zu geben – in der Öffentlichkeit und in der Politik – und ihr damit den Respekt zu verschaffen, den sie verdient.
  •  In den Dialog zu gehen: Bisher wird die Erfahrung und Expertise der Pflegenden beispielsweise von Ärztinnen und Ärzten oder in der Forschung noch zu wenig genutzt. Hier soll sich verstärkt ausgetauscht werden.

 
Historie: Bereits am 24. Juni 2020 hatte der nordrhein-westfälische Landtag das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Die Mitglieder für einen Errichtungsausschuss zur Gründung einer Landespflegekammer wurden Ende September 2020 berufen. Der Errichtungsausschuss hatte die Aufgabe, die Pflegekammer aufzubauen. Dazu gehörte u. a. der Aufbau einer Geschäftsstelle und die Erarbeitung der wichtigsten Satzungen. Das Land Nordrhein-Westfalen garantiert eine Anschubfinanzierung der Pflegekammer bis zum Jahr 2027. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die bei der Pflegekammer registrierten Pflegenden auch keine Mitgliedsbeiträge zahlen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.pflegekammer-nrw.de


Rheinland-Pfalz  Pflegekammer errichtet

Die Pflegekammer als berufsständische Vertretung von rund 42.000 Pflegepersonen in Rheinland-Pfalz ist seit März 2016 arbeitsfähig. Die Wahl für die zweite, fünfjährige Legislaturperiode der Selbstverwaltung fand im Sommer 2021 statt. Die Wahlbeteiligung lag allerdings nur bei knapp 17 Prozent der Wahlberechtigten.


Von den registrierten Mitgliedern sind rund 20 Prozent der Altenpflege zuzuordnen, rund 70 Prozent kommen aus dem Krankenpflegebereich. Aufgaben der Pflegekammer sind u. a. die Verabschiedung von Satzungen und Verordnungen, die Besetzung von Kammern und Landesausschüssen, die Novellierung der Weiterbildungsordnung sowie der Aufbau einer Schiedsstelle.

Historie: Bereits im März 2013 stimmten 76 Prozent der Pflegekräfte, die sich für eine Befragung hatten registrieren lassen, für eine Pflegekammer für Pflegeberufe in Rheinland-Pfalz. Im Juli 2013 fand die konstituierende Sitzung der Gründungskonferenz statt. Parallel zur Arbeit der Gründungskonferenz lief das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Heilberufsgesetzes. Die Änderung wurde am 17. Dezember 2014 vom Landtag beschlossen. Die Pflegekammer wurde in diesem Gesetz verankert und erhielt damit den gleichen Status wie z. B. die Ärztekammer. Nach der Änderung des Heilberufsgesetzes wurde der Gründungsausschuss berufen. Die konstituierende Sitzung des Gründungsausschusses der Pflegekammer fand am 5. Januar 2015 statt.


Nach Beendigung der Wahl zur ersten Landespflegekammer in Deutschland, am 11. Dezember 2015, fand am 25. Januar 2016 die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz statt.


Kritik: Die Errichtung der Pflegekammer und mit ihr die Einführung der "Zwangsmitgliedschaft" wird nicht von allen als unkritisch gesehen. Eine Gruppe von Pflegekräften hatte sogar eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde eingereicht. Neben der Zwangsmitgliedschaft und den Kosten für eine Pflegekammer richtete sich die Kritik auch gegen die Umstände der durchgeführten Urabstimmung. Zwischenzeitlich hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde abgewiesen.


Weitere allgemeine Informationen zur Pflegekammer finden Sie unter der Internet-Adresse: www.pflegekammer-rlp.de 

Saarland

Im Saarland liegt eine besondere Situation vor. Dort sind alle Arbeitnehmer zahlende Pflichtmitglieder der Arbeitskammer. Bei der saarländischen Arbeitskammer wurde speziell für den Bereich Pflege ein Referat geschaffen. Dessen Aufgaben wären im Großen und Ganzen deckungsgleich mit den Aufgaben einer noch zu schaffenden und u. a. vom Landespflegerat geforderten Pflegekammer. Mit der zusätzlichen Konsequenz, dass Arbeitnehmer in der Pflege dann ggf. doppelt Beitrag zahlen müssten.


Sachsen  Keine Pflegekammer geplant

In Sachsen ist zurzeit keine Pflegekammer geplant. Aus Sicht des Sozialministeriums ist eine Befragung aus dem Jahr 2011 nicht überzeugend. Seinerzeit hatten sich nur gut 6 Prozent der Pflegekräfte an der Befragung beteiligt. Davon sprach sich allerdings eine Mehrheit von über zwei Drittel für eine Pflegekammer aus. 


Sachsen-Anhalt  Keine Pflegekammer geplant

In Sachsen-Anhalt ist zurzeit keine Pflegekammer geplant.


Schleswig-Holstein   Pflegekammer aufgelöst

Am 11. Dezember 2021 wurde die Pflegekammer Schleswig-Holstein aufgelöst. Mit knapp 92 Prozent hatten Schleswig-Holsteins hauptberuflich Pflegende im Februar 2021 für die Auflösung der Landespflegekammer gestimmt. Die Pflegekammer hatte am 21. April 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Allerdings stand sie von Anfang an in der Kritik. Neben der Ablehnung von Pflichtbeiträgen wurden auch grundsätzliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Pflegekammer laut.

Historie: Als zweites Bundesland nach Rheinland-Pfalz hatte Schleswig-Holstein eine Pflegekammer errichtet. Dort waren  rund 27.000 Mitglieder registriert. Erste Aktivitäten zur Gründung einer Pflegekammer gab es schon seit 2008.

Thüringen

 Konkrete Aktivitäten zur Schaffung einer Pflegekammer sind nicht bekannt.