01.11.2012 - Selbsthilfe: Aktualisierte Empfehlung der Bundes- arbeitsgemeinschaft für Rehabiliation (BAR)

Die Gemeinsame Empfehlung „Förderung der Selbsthilfe" ist rückwirkend zum 1. Mai 2012 in Kraft getreten.

 

Die BAR erarbeitet zusammen mit den Reha-Trägern Gemeinsame Empfehlungen, die die Förderung der Selbsthilfe konkretisieren. Sie legt zum Beispiel fest wie Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation, Früherkennung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben, gefördert werden.

 

Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen tragen zur dauerhaften Sicherung des Reha-Erfolgs bei. Die bereits acht Jahre alte Gemeinsame Empfehlung wurde jetzt grundlegend neu ausgerichtet. So beinhaltet die überarbeitete Fassung neben der finanziellen Förderung der Selbsthilfe, insbesondere durch die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung, jetzt auch die Möglichkeiten zur infrastrukturellen Förderung.

 

Im Einzelnen wird Folgendes geregelt:

 

  • Rechtsgrundlagen für die Förderung der Selbsthilfe
  • Empfänger der Förderung
  • Voraussetzungen der Förderung
  • Formen und Inhalte der Förderung
  • Umfang der Förderung
  • Förderverfahren
  • Dokumentation