01.11.2012 - Selbsthilfe: Aktualisierte Empfehlung der Bundes- arbeitsgemeinschaft für Rehabiliation (BAR)
Die Gemeinsame Empfehlung „Förderung der Selbsthilfe" ist rückwirkend zum 1. Mai 2012 in Kraft getreten.
Die BAR erarbeitet zusammen mit den Reha-Trägern Gemeinsame Empfehlungen, die die Förderung der Selbsthilfe konkretisieren. Sie legt zum Beispiel fest wie Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation, Früherkennung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben, gefördert werden.
Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen tragen zur dauerhaften Sicherung des Reha-Erfolgs bei. Die bereits acht Jahre alte Gemeinsame Empfehlung wurde jetzt grundlegend neu ausgerichtet. So beinhaltet die überarbeitete Fassung neben der finanziellen Förderung der Selbsthilfe, insbesondere durch die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung, jetzt auch die Möglichkeiten zur infrastrukturellen Förderung.
Im Einzelnen wird Folgendes geregelt:
- Rechtsgrundlagen für die Förderung der Selbsthilfe
- Empfänger der Förderung
- Voraussetzungen der Förderung
- Formen und Inhalte der Förderung
- Umfang der Förderung
- Förderverfahren
- Dokumentation