28.02.2019 - (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis grundlegend überarbeitet

Das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis wurde grundlegend überarbeitet, fortgeschrieben und aktualisiert. Es umfasst ca. 32.500 Produkte in ca. 2.600 Produktarten. Die Überarbeitung der 41 Produktgruppen nahm mehr als drei Jahre in Anspruch.


GKV-Versicherte erhalten nun u. a. Hilfs- und Pflegehilfsmittel in höherer Produktqualität, haben Zugang zu innovativen Produkten und haben Anspruch auf eine umfassende Beratung durch die Leistungserbringer über bedarfsgerechte und mehrkostenfreie Versorgungsmöglichkeiten.


Die neu eingeführte Informationspflicht sieht vor, dass alle Leistungserbringer GKV-Versicherte zuerst über zuzahlungsfreie, krankenkassenfinanzierte Hilfs- und Pflegehilfsmittel aufklären müssen, bevor höherpreisige Alternativen angeboten werden dürfen.


Beispiele für Verbesserungen:

• Das Eigengewicht von Rollatoren darf 10 kg nicht mehr überschreiten; damit wird die alltägliche Benutzung leichter. Zu mehr Sicherheit tragen darüber hinaus Ankipphilfen, anatomische Handgriffe sowie allseitige Reflektoren bei.

• Die Neuregelung bei der Versorgung mit Elektromobilen schreibt vor, dass der individuelle Nutzungsumfang des Versicherten zuvor ermittelt wird; so kann etwa berücksichtigt werden, ob das Elektromobil auch im öffentlichen Nahverkehr genutzt werden soll.


Weiterhin wurden mit den Dienstleistungsanforderungen Rahmenbedingungen geschaffen, um individuelle Versorgungsbelange stärker zu berücksichtigen:
Die Dienstleistungsanforderungen richten sich an den Leistungserbringer und umfassen den gesamten von ihm zu verantwortenden Versorgungsprozess. Sie regeln die Beratung und Auswahl des Hilfsmittels, die Abgabe des Hilfsmittels, die Einweisung in den Gebrauch und den Service. Im Sinne des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) dienen die neu formulierten Dienstleistungsanforderungen insbesondere dazu, die Information und Beratung der Versicherten über ihre Leistungsansprüche und Versorgungsmöglichkeiten zu verbessern. So wird im Einzelfall die erforderliche Versorgung im Sinne des Sachleistungsprinzips gestärkt und GKV-Versicherte werden vor ungerechtfertigten Mehrkosten und überteuerten Hilfsmitteln geschützt.


In der Überarbeitung und Fortschreibung des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses für GKV-Versicherte waren zahlreiche Akteure beteiligt: Hersteller- und Leistungserbringerorganisationen, Patientenvertretungen, MDK und MDS, medizinische Fachgesellschaften, Sachverständige sowie natürlich die Krankenkassen und ihre Verbände.


Das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis wird turnusmäßig alle fünf Jahre fortgeschrieben. Anlassbedingte Fortschreibungen erfolgen laufend.



Quelle: Auszug aus PM des GKV-Spitzenverbandes