11.01.2019 - 1. Januar 2019: Höherer Pflegemindestlohn

Ab 1. Januar 2019 beträgt der Mindestlohn pro Stunde 11,05 Euro im Westen und 10,55 Euro im Osten. Der Pflegemindestlohn gilt für alle Beschäftigten in der Pflegebranche. Wobei Altenpflegefachkräfte deutlich höhere Stundenlöhne haben. Im Jahr 2018 betrug der Mindestlohn 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro pro Stunde im Osten. Bis 2020 wird er schrittweise weiter ansteigen. Der Pflegemindestlohn liegt damit über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro die Stunde.