17.12.2012 - Datenaustausch zur Bekämpfung von Missbrauch bei der Abrechnung von Pflegeleistungen

Am 14. Dezember 2012 hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen“ zugestimmt.


Neben Änderungen im Versicherungs- und Leistungsrecht der Krankenversicherung ermöglicht das Gesetz einen Datenaustausch von Pflegekassen und Sozialhilfeträgern zur Bekämpfung von Missbrauch bei der Abrechnung von Pflegeleistungen. So erhalten Pflegeversicherung und Sozialhilfeträger die Möglichkeit des Datenaustauschs. Die Sicherstellung einer gesetzeskonformen Mittelverwendung sowie eine sachgerechte Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sollen damit garantiert werden.


Außerdem soll die Investitionsfinanzierung von Pflegeeinrichtungen praktikabler ausgestaltet werden. Änderungen sind zum Beispiel bei der Investitionsfinanzierung von Pflegeeinrichtungen vorgesehen. So sollen im Landesrecht Pauschalierungen bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen und der Belegungsquote ermöglicht werden. Um die pflegebedürftigen Menschen vor übermäßiger finanzieller Belastung zu schützen, müssen dabei die Pauschalen in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Höhe der Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen stehen.