17.06.2020 - Ergebnisqualität: Veröffentlichung indikatorenbezogener Daten

Die von den Einrichtungen zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 31. Dezember 2020 erstmals erhobenen und übermittelten Indikatordaten werden nicht veröffentlicht. Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020, in Kraft seit 28. März 2020, hat eine entsprechende Änderung des § 114 b SGB XI vorgenommen.

Die zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, ab dem 1. Oktober 2019 bis zum 31. Dezember 2020 (alt: 30. Juni 2020) einmal und ab dem 1. Januar 2021 (alt: 1. Juli 2020) halbjährlich zu einem bestimmten Stichtag indikatorenbezogene Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im vollstationären Bereich zu erheben. Mit der Verlängerung des Zeitraumes sollen die Pflegeeinrichtungen in der Corona-Situation entlastet werden. 

Pflegeinrichtungen können daher nun bis 17. Dezember 2020 eine oder mehrere Erhebungen ohne Veröffentlichung starten und durchführen. Somit erhalten die von den Pflegeeinrichtungen im Zuge der Registrierung bei der DAS Pflege (Datenauswertungsstelle Pflege) individuell festgelegten Stichtage erst ab dem 1. Januar 2021 Gültigkeit. Die erste Erhebung der Indikatordaten, die auch veröffentlicht wird, findet somit nicht im zweiten Halbjahr 2020, sondern im ersten Halbjahr 2021 statt.

Weiterführende Informationen, z. B. für Pflegeeinrichtungen, deren erster regulärer Stichtag zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 2. Oktober 2020 gelegen hätte, finden Sie auf der Webseite des aQua-Instituts (Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen) direkt im FAQ-Bereich der Datenauswertungsstelle Pflege unter www.das-pflege.de/faq