16.07.2015 - Arbeitnehmerfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige

Seit dem 1. Juli 2015 genießen Arbeitnehmer aus Kroatien freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass Deutschland die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit für kroatische Staatsangehörige nicht länger einschränkt.


Seit dem EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 konnten Kroaten mit einer Arbeitsgenehmigung in Deutschland arbeiten. Kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nun ab 1. Juli 2015 in Deutschland ohne Einschränkung tätig werden. Außerdem dürfen kroatische Firmen ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn. Für Arbeitskräfte, die von kroatischen Unternehmen hierher entsendet werden, ist es genauso.






Quelle: BMAS - Bundesministerium für Arbeit und Soziales