27.06.2019 - Bessere Löhne in der Pflege

Am 19. Juni 2019 wurde das "Gesetz für bessere Löhne in der Pflege" vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Bisher gibt es keinen bundesweiten Tarifvertrag in der Pflege - nur einen allgemeinen Pflegemindestlohn. Eine höhere Entlohnung soll nun entweder über einen Flächentarifvertrag oder über höhere Lohnuntergrenzen erfolgen.


Tarifvertrag

So könnten die Tarifpartner einen flächendeckenden Tarifvertrag abschließen, den das Bundesarbeitsministerium auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstreckt. Damit würden die ausgehandelten Tariflöhne für die ganze Branche gelten. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die das kirchliche Selbstbestimmungsrecht wahren.


Höhere Lohnuntergrenzen

Als zweite Möglichkeit sieht der Gesetzentwurf vor, über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt anzuheben. Eine künftig ständige, paritätisch besetzte Pflegekommission soll Vorschläge für unterschiedliche Mindestlöhne für Hilfs- und Fachkräfte erarbeiten. Diese Mindestlöhne kann das Bundesarbeitsministerium dann als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche festlegen. In Ost- und Westdeutschland sollen Pflegekräfte künftig denselben Lohn erhalten. Der allgemeine Pflegemindestlohn gilt noch bis Ende April 2020. Er beträgt derzeit 11,05 Euro pro Stunde in Westdeutschland und 10,55 Euro in Ostdeutschland. Von diesem Mindestlohn profitieren bisher vor allem Pflegehilfskräfte.



Quelle: www.bundesregierung.de